Clubordnung des Segelclubs Albertus Magnus Schule (SC-AMS)
Stand: 17.3.2011
Diese Version der Clubordnung wurde von der ordentlichen GV am 17.3.2011 beschlossen.
Präambel
Der Segelclub Albertus Magnus Schule schafft und erhält Einrichtungen, die seinen Mitgliedern die Ausübung des Segelsports ermöglichen, erleichtern oder der Sicherheit dabei dienen sollen.
Deshalb genießen Mitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Segelsport zusammenhängen, auf der Clubanlage Vorrang vor anderen Personen.
Um einen geordneten und reibungslosen Betrieb der Clubanlage und ein harmonisches Miteinander der Mitglieder zu ermöglichen, ist es notwendig, einige Regeln dafür aufzustellen.
Allgemeines
Alle Benützer der Clubanlage sind verpflichtet, die Clubeinrichtungen rücksichtsvoll zu behandeln.
Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung des Vorstandes Änderungen oder Umbauten an den Clubanlagen vorzunehmen.
Jedes Mitglied hat für Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage zu sorgen.
Sicherheit
Kinder sind am Clubgelände und bei der Ausübung des Segelsports immer zu beaufsichtigen.
In sämtlichen Räumlichkeiten des Clubs herrscht Rauchverbot!
Jenes Mitglied, das die Clubanlage zuletzt verlässt, soll dafür sorgen, dass in der Küche alle Geräte, Kaffeeautomat etc. ausgeschaltet sind und dass die gesamte Anlage ordnungsgemäß versperrt ist. Bei Benützung des Grillers, dass dieser vollständig erloschen ist.
Alle Yachten müssen ausreichend haftpflichtversichert sein, damit allfällige Schäden an anderen Yachten und an der Anlage abgedeckt sind; dies gilt insbesondere für Boote mit elektrischer Bordinstallation.
Die Mitglieder sind verpflichtet, sicherheitsdienlichen Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten.
Der SC-AMS übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Unfällen innerhalb des Clubgeländes.
Besucher und Gäste
Die Benutzung der Clubanlage ist grundsätzlich den Mitgliedern vorbehalten. Mitglieder können jedoch in angemessener Zahl Gäste mitbringen, denen in ihrer Begleitung der Aufenthalt auf der Anlage gestattet ist. Von den gastgebenden Mitgliedern wird erwartet, dass sie ihre Gäste zur Einhaltung der relevanten Bestimmungen dieser Clubordnung anhalten.
Mitglieder, die beabsichtigen, aus einem gegebenen Anlass (Bootstaufe, Fest) eine größere Anzahl von Gästen mitzubringen, haben zur Vermeidung von Terminkollisionen mit Clubveranstaltungen vorher das Einvernehmen mit dem Vorstand herzustellen.
Als Besucher gelten Mitglieder eines dem österreichischen oder internationalen Segelverband (ÖSV bzw. ISAF) angeschlossenen Vereines sowie Teilnehmer an einer vom Club veranstalteten Regatta.
Vorstandsmitglieder sind berechtigt, ihnen persönlich nicht bekannte Besucher um Legitimation zu ersuchen.
Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Gäste oder Besucher, die gegen diese Clubordnung oder gegen die Regeln des Anstandes grob verstoßen, von der Anlage zu weisen.
Der Vorstand kann Gäste oder Besucher auf Dauer für unerwünscht erklären. Von einem solchen Beschluss wird das gastgebende Mitglied bzw. der Heimatclub des Besuchers schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Clubschlüssel
Jedes Mitglied erhält auf Wunsch über das dafür bestimmte Vorstandsmitglied gegen Bezahlung einer Kaution laut Beitragsliste einen Clubschlüssel, der weder nachgeahmt noch an dritte Personen weitergegeben werden darf. Nachahmung und Weitergabe des Clubschlüssels an clubfremde Personen sind Ausschlussgründe.
Der Verlust des Clubschlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Für den Ersatzschlüssel wird ein erhöhter Unkostenbeitrag laut Beitragsliste berechnet.
Bei Austritt eines Mitgliedes muss der Schlüssel retourniert werden.
Gastschlüssel
Besucher, die für die Dauer ihres Aufenthaltes einen Clubschlüssel benötigen, erhalten diesen vom zuständigen Vorstandsmitglied gegen Hinterlegung eines Lichtbildausweises und der Kaution laut Beitragsliste.
Clubkantine und Küchenbenützung
Bei jeder Bestellung muss — wenn nicht sofort bezahlt wird — ein Bestellzettel ausgefüllt werden. Offene Rechnungen sind bis spätestens Ende des jeweiligen Monats zu begleichen.
Für offen gebliebene Rechnungen von Gästen haftet das gastgebende Mitglied.
Erwachsene Clubmitglieder können bei Bedarf die Einrichtungen der Küche benützen (Ausnahme: "Resch und Frisch" — siehe im folgenden Punkt). Nach Benützung muss Alles wieder gesäubert werden, Geräte und das verwendete Geschirr, Teller, Gläser etc. nicht nur abspülen, sondern auch abtrocknen und zurückstellen!
Bei Verwendung des Geschirrspülers bitte die Hinweise an der Gerätetür beachten!
Die Kühlschränke in der Küche sind primär für kantineneigene Lebensmittel bestimmt. Ausnahmsweise dürfen sie für die Dauer einer privaten Festivität nach Maßgabe des Platzes für mitgebrachte Speisen und Getränke mitbenützt werden. Reste sind danach wieder zu entfernen — sie werden sonst entsorgt.
Der Griller kann nur mit dem Grillrost verwendet werden. Die nichtrostende Aluwanne ist nur zur Verwendung bei offiziellen Clubveranstaltungen durch den dann Verantwortlichen gedacht.
Nach Benützung des Grillers (siehe auch unter Sicherheit) ist dieser — insbesondere auch der Grillrost! — zu säubern.
Tiefkühlschränke
Das im Tiefkühlschrank von "Resch und Frisch" eingelagerte Gebäck darf mit dem Backofen in der Kantine ausnahmslos nur von eingeschulten Personen aufgebacken werden. Auch der zweite Tiefkühlschrank ist nur für kantineneigene Lebensmittel bestimmt und darf keinesfalls für private Einlagerungen verwendet werden. Unbekannte Lebensmittel werden entfernt.
Kleidervorschriften
Im Clubgelände sind keine besonderen Kleidervorschriften einzuhalten, es soll jedoch nach Möglichkeit sportliche Kleidung getragen werden.
Das Betreten der Clubkantine in Badekleidung ist unerwünscht.
Liegeplätze
Die Zuteilung der Liegeplätze erfolgt jährlich neu durch den Vorstand nach den Gegebenheiten und Erfordernissen des Bootsbestandes und der Anlage.
Die Zuteilung der Liegeplätze erfolgt am Tag des Auswinterns. Boote, für die bis zu diesem Tag die erforderliche Liegeplatzgebühr entrichtet wurde, werden vorrangig behandelt.
Es obliegt dem Vorstand, die jährlich notwendigen Änderungen möglichst gering zu halten, jedoch hat kein Mitglied Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.
Die Liegeplatzzuteilung wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Für alle Liegeplätze ist die Gebühr laut Beitragsliste zu entrichten.
Der Vorstand hat durch geeignete Kontrollmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Liegeplätze nicht ohne Beitragsleistung in Anspruch genommen werden.
Clubmitglieder, Gäste und Besucher, die ihre Boote außerhalb eines Liegeplatzes festmachen, haben unter Ansehung von Windrichtung und Windstärke darauf Bedacht zu nehmen, dass dadurch die Zufahrt zu Liegeplätzen nicht behindert wird und die dabei für ein seemännisches Setzen bzw. Bergen der Segel notwendigen Anlegestellen frei bleiben.
Gästeliegeplätze
Gastliegeplätze sind für eine Nacht bzw. für Teilnehmer einer vom Club veranstalteten Regatta eine Woche vor und nach der Regatta kostenfrei.
Die Zuweisung eines freien Liegeplatzes erfolgt durch den Oberbootsmann bzw. durch ein Vorstandsmitglied, das über verfügbare Liegeplätze informiert gehalten wird.
Gäste und Besucher, die über einen längeren Zeitraum einen Liegeplatz benötigen, werden ersucht, dies schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Liegeplatzbeitrag ist laut Beitragsliste zu entrichten.
Außenflächen
Der Schotterparkplatz nördlich des Zubaus ist nur für Pkw von Mitgliedern, Gästen und Besuchern vorgesehen. Ausnahmen können von Vorstandsmitgliedern für kurze Zeit gewährt werden.
Der erste Wiesenstellplatz ist für Boote bestimmt, die regelmäßig verwendet werden.
Der nördlichste, eingezäunte Wiesenstellplatz dient als Anhängerstellplatz und für Boote, die nicht regelmäßig benutzt werden.
Alle Anhänger und Slipwagen, die am Clubgelände abgestellt werden, sind mit dem Namen ihrer Eigentümer bzw. Besitzer zu kennzeichnen.
Die Wiese vor der Halle ist nicht als Dauerbootsstellplatz vorgesehen, das Abstellen von Booten ist nur für die kürzest erforderliche Zeit zulässig.
Zubau
Der Zubau dient der Lagerung von Segeln, Masten und Spieren vor allem der Lasersegler; von Benzintanks u.a. Utensilien für die Trainingsarbeit auf dem Wasser; von Bojen und Bojensteinen u. a. Behelfen für die Wettfahrtleiter; von Kärchergeräten, Wasserschläuchen, Stromkabeln usw.; von Mähmaschinen u. a. Behelfen für die Gartenarbeit und Hochwasserarbeiten. Wegen der beschränkten Platzverhältnisse ist größte Ordnung geboten und vom Abstellen privater Utensilien abzusehen.
Werkstatt
Die Werkstatt steht den Mitgliedern für tägliche Reparaturen zur Verfügung. Für diesen Zweck muss vor allem die Hobelbank aber auch der übrige Bereich frei von Gerümpel, eingetrockneten Farben, halb angefangenen Reparaturen etc. gehalten werden. Das Abstellen privater Dinge ist nicht erlaubt.
Wenn ein Mitglied für eine absehbare Zeit die Werkstatt benötigt, muss es dies dem Oberbootsmann melden und sich in den in der Werkstatt hängenden Benützungsplan eintragen.
Die clubeigenen Maschinen dürfen von Clubmitgliedern benützt werden, wobei äußerste Sorgfalt geboten ist. Defekte Maschinen und fehlendes Werkzeug sind dem Oberbootsmann zu melden. Clubeigene Werkzeuge sind nach Gebrauch — gegebenenfalls gereinigt — an ihren vorgesehenen Platz zurück zu legen.
Bootshalle und Galerie
Die Galerie in der Halle dient als Depot für Clubgegenstände, die nur fallweise gebraucht werden (Zelte, Sessel, Regattabehelfe usw.); der Aufbewahrung von Segeln und Persenningen der Clubboote (in der Alukiste dürfen nur Clubsegel aufbewahrt werden); von Club-Schwimmwesten und Reservekleidung für Jugendliche; der Reservegarderobe für Neigungsgruppenkinder; von privaten Segeln der Mitglieder in dafür vorgesehenen Regalen.
Sonstige private Utensilien haben auf der Galerie nichts verloren, es sei denn kurzzeitig mit Erlaubnis des Vorstandes. Kurzzeitig dürfen Segel zum Trocknen aufgehängt werden.
Garderoben und Spinde
Die Garderoben sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Es ist nicht gestattet, private Segelsachen und Kleidung außerhalb der Spinde liegen zu lassen.
Die Spinde sind Eigentum des Clubs. Jedes Mitglied hat das Anrecht auf die Zuteilung eines Spindes im Rahmen der gegebenen Kapazitäten. Die Vergabe erfolgt durch den Vorstand und vorrangig an Mitglieder, die den Segelsport aktiv ausüben und keine andere Möglichkeit haben, ihr Material im Clubgelände unterzubringen.
Clubeigene Boote
Die Vergabe clubeigener Segelboote zu Trainingszwecken obliegt dem Oberbootsmann, Jugendwart oder einer Person, die vom Vorstand bestimmt wird. Nach Gebrauch ist das Material ordnungsgemäß zu versorgen.
Die Motorboote sind nur zu Regatta- und Trainingszwecken sowie in Notfällen von dazu befugten Personen in Betrieb zu nehmen. Sie sind anschließend dem Infoblatt am Aushang entsprechend ordnungsgemäß zu versorgen.
Alle außerordentlichen Einsätze der Motorboote sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
Privat- und Clubeigentum
Alle Clubmitglieder sind im eigenen Interesse dazu verpflichtet, sämtliches Eigentum, welches Sie für längere Zeit im Club beziehungsweise am Clubgelände deponieren, eindeutig zu kennzeichnen beziehungsweise zu beschriften (Werkzeug, Bootsrümpfe, Bootsteile, Slipwagerl, Anhänger etc.).
Die Benützung von Clubeigentum durch Mitglieder ist grundsätzlich gestattet, sofern dies nicht gerade für Clubveranstaltungen in Verwendung ist (Neigungsgruppen, Clubtraining etc.). Im Anschluss ist das benützte Clubgut wieder ordnungsgemäß zu versorgen und etwaige Schäden so bald als möglich zu melden.
Alle privaten Segel und Utensilien der Mitglieder müssen bis Ende Oktober bzw. bis zum angekündigten Einwinterungstermin aus den Clubräumen (Halle, Zubau, Garderoben) entfernt werden. Im Zubau und auf der Balustrade können Masten, Spieren und Gabelbäume über den Winter gelagert werden.
Anschläge und Aushänge
Informationen des Vorstandes an die Mitglieder werden auf dem Anschlagbrett ausgehängt.
Daneben steht ein "Schwarzes Brett" für Aushänge der Mitglieder wie Kauf- und Verkaufsangebote zur Verfügung. Solche Anschläge sollen nirgendwo sonst im Clubgelände angebracht werden.
Sanitäranlagen
Alle Benutzer sind ersucht, Warmwasser sparsam zu verwenden und die Sanitäranlagen schonend zu benützen. Grobe Verschmutzungen oder Unzulänglichkeiten der Sanitäranlagen sind der Küche oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
Tiere im Club
Die Mitnahme von Haustieren in den Club ist grundsätzlich nicht erwünscht, wird jedoch toleriert.
Tiere sind am gesamten Clubgelände entweder in geeigneten Behältnissen (Vogelkäfig, Katzenkorb) zu verwahren oder an kurzer Leine zu führen. In jedem Fall soll eine Belästigung der Mitglieder durch das Tier vermieden werden.
Haustiere, insbesondere Hunde, sind zur Verrichtung ihrer Bedürfnisse zeitgerecht von der Clubanlage wegzubringen.
Sollte ein Tier die Clubanlage, Boote oder Segelmaterial verschmutzen, hat der Halter des Tieres unverzüglich die Reinigung vorzunehmen.
Die Mitnahme von Tieren in das Clubhaus ist grundsätzlich nicht erlaubt, wird nur in Ausnahmefällen geduldet, wenn die Umstände einen Aufenthalt auf der Clubterrasse nicht zulassen. An die Vermeidung von Belästigungen ist in diesem Fall ein besonders strenger Maßstab anzulegen.
In andere Clubräume (Sanitärtrakt, Zubau, Umkleide) dürfen Tiere keinesfalls mitgenommen werden.
Dem Vorstand steht es offen, bei Unzukömmlichkeiten einem Mitglied das Mitbringen eines Haustieres zu untersagen.
Fischer
Von den ausgelegten Angeln und Angelschnüren der Fischer an der Neuen Donau ist von allen Booten ein entsprechender Abstand einzuhalten.
Abfallentsorgung
Die am Clubgelände aufgestellten Abfallbehälter sind ausschließlich zur Aufnahme geringer Abfallmengen bestimmt, die aus dem Aufenthalt im Club und aus dem Betrieb und der Wartung der Boote entstehen.
Fällt bei einem Mitglied — aus welchem Grund immer — Müll in größerer Menge oder in sperriger Form (z. B. Verpackungen) an, ist das Mitglied verpflichtet, diesen selbst wegzubringen. Insbesondere mitgebrachte Getränkeflaschen bzw. Dosen in größeren Mengen (Privatfeste) sind von den Clubmitgliedern selbst zu entsorgen.
Der anfallende Abfall ist getrennt in den hierfür vorgesehenen Behältern zu entsorgen, das Ablegen von Abfall neben den Behältern ist untersagt.
Notfallmaßnahmen
Bei einer Bergung oder Hilfeleistung auf dem Wasser oder einem Brand in der Clubanlage soll nach den im Aushang befindlichen "Richtlinien für das Verhalten im Bränden und Unfällen" vorgegangen werden.
Behördliche Vorschriften
Es wird von allen Mitgliedern, Gästen und Besuchern die eigenverantwortliche Einhaltung aller behördlichen Vorschriften (Benutzungsverbot der Neuen Donau bei gelber plus roter Flagge, Badeverbot bei roter Flagge, Antifouling, Verbrennungskraftmaschinen, Abfallentsorgung) erwartet, die vom Vorstand durch entsprechende Anschläge und Aushänge unterstützt wird.
Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen der Wiener Landesregierung liegen im Regattabüro zur Einsicht auf.
